IfSG, am 01.01.2001 in Kraft getretenes Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, welches das bis dahin bestehende Bundesseuchengesetz ablöst. Es dient als Grundlage für das Trinkwasserschutzgesetz.

§ 37 Abs. 1 definiert die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch wie folgt: „…muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“