Im Gegensatz zu Mineralwasser unterliegt Heilwasser dem Arzneimittelgesetz und muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen werden. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Heilwasser aufgrund seiner natürlichen Inhaltsstoffe (Mineralstoffe) vorbeugende, lindernde oder heilende Eigenschaften besitzt. Im Übrigen muss es dieselben Kriterien erfüllen wie Mineralwasser. Heilwasser kann als Kur angewandt oder täglich getrunken werden.