BPA, genauer „4,4′-(1-methylethylidene)bis(phenol)“, ist im Handel als weißes Pulver mit einem Schmelzpunkt von 158°C bis 159°C erhältlich. Es ist brennbar und schlecht wasserlöslich (0,12g/L), reizt die Atemwege und führt bei Kontakt mit den Augen zu gravierenden Schäden. Bisphenol A ist schädlich für Wasserorganismen (Wassergefährdungsklasse 2). Ein beabsichtigter Kontakt mit Menschen ist verboten. Die Industriechemikalie wird vor allem als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen verwendet. Diese werden unter anderem für Behälter und Flaschen für Lebensmittel und Getränke verwendet wird. Auch für die Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen wird Bisphenol A eingesetzt.
In die Kritik geriet BPA als hormoneller Schadstoff, in diesem Fall endokriner Disruptor, der schon in geringen Mengen in den Hormonhaushalt eingreift. Seit dem 01. März 2011 ist die Verwendung von BPA in Babyfläschchen innerhalb Europas verboten. Mitte 2016 wurde Bisphenol A als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B nach der CLP-Verordnung) eingestuft, was dazu führte, dass BPA Anfang 2017 als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) nach der REACH-Verordnung identifiziert wurde.