Hierbei handelt es sich um eine Bestimmung nach der Trinkwasserverordnung, gültig seit dem 01.01.2003. Nach dieser ist eine Abgabe von Wasser als Trinkwasser, das nicht den Anforderungen der Anlagen 1- 3 Trinkwasserverordnung entspricht, verboten.
In Anlage 1 werden die mikrobiologischen Parameter, in Anlage 2 die chemischen Parameter und in Anlage 3 die Indikatorparameter genannt.